Körperspende

Momentan keine Annahme neuer Erklärungen zur Körperspende 

Sehr geehrte Besucher und Besucherinnen,

im Moment nehmen wir keine neuen Erklärungen zur Körperspende an. Aus diesem Grund finden bis auf weiteres keine Gesprächstermine statt.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer bestehenden Erklärung haben oder es sich um einen Sterbefall eines Angehörigen handeln, melden Sie sich zunächst ausschließlich telefonisch unter 0381 494 8401. Dokumente zu Ihrer Körperspendeerklärung müssen nicht persönlich eingereicht werden, der Einwurf ins Postfach oder die Zusendung per Post genügt völlig.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Grundsätzliche Informationen zur anatomischen Körperspende

Das Institut für Anatomie hat die Aufgabe, Medizin- und Zahnmedizinstudenten die zum ärztlichen Beruf notwendigen Kenntnisse über den Aufbau des menschlichen Körpers zu vermitteln. Die medizinische Ausbildung und Forschung kann deshalb auf die Körperspende nach dem Tode nicht verzichten. Nur durch die Untersuchung und schrittweise Sektion eines Leichnams kann sich der angehende Mediziner und Zahnmediziner letztlich die notwendigen topographischen Verhältnisse, sowie den Aufbau und auch die Funktion eines Körpers in seiner Gesamtheit erarbeiten. Jeder, der seinen Körper nach dem Ableben einem Anatomischen Institut zur Verfügung stellt, erweist daher der Ausbildung junger Ärzte, der medizinischen Wissenschaft und Forschung einen sehr großen Dienst. Für den Mut und die Bereitschaft bedanken wir uns. 

Körperspende heißt, dass eine Person zu Lebzeiten verfügt, nach dem Tod seinen Körper einem Anatomischen Institut zu Lehr- und klinischen Forschungszwecken, ärztlichen und nicht-ärztlichen Fort- und Weiterbildungsaufgaben zur Verfügung zu stellen. Eine solche Verfügung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar. Frühestens ab dem 55. Lebensjahr nehmen wir Körperspender in unsere Datenbank auf, jüngere Personen sollten sich für eine Organspende entscheiden (Ausnahmen sind auf Anfrage möglich).

Stellen Sie Ihren Körper nach dem Ableben dem Institut für Anatomie zur Verfügung, sind einige Formalitäten erforderlich. Für ein persönliches Gespräch ist im Vorfeld ein Termin zu vereinbaren. Umfassende Informationen für Sie und Ihre Angehörigen erhalten Sie unter:

 

Madlen Schneid
Beauftragte für Körperspende
Institut für Anatomie
Gertrudenstr. 9
Raum 2.09
18057 Rostock

0381 494 8401
madlen.schneid{bei}med.uni-rostock.de

Warum Anatomie und Körperspende?

Das Institut für Anatomie der Hansestadt Rostock hat die Aufgabe, Studenten der Human- und Zahnmedizin die zum ärztlichen Beruf notwendigen Kenntnisse über den Bau und die Funktion des menschlichen Körpers theoretisch und praktisch zu vermitteln. Dabei werden die in den Vorlesungen theoretisch-vermittelten Kenntnisse zeitnah in praktischen Kursen verständlich gemacht, parallel in Seminaren vertieft und mit klinischem Bezug anschaulich dargestellt und erläutert.

Fundierte Kenntnisse über den Bau des menschlichen Körpers aus eigener Anschauung sind eine unerlässliche Voraussetzung für jedes ärztliche Handeln. Daher ist eine gründliche praktische Ausbildung der Medizinstudenten am menschlichen Körper in der Ausbildungsverordnung der Ärzte festgeschrieben.  

Der anatomische Unterricht an Universitäten ist auf Menschen angewiesen, die zu Lebzeiten aus freiem Willen bereit sind, ihren Körper nach dem Tode der Ausbildung angehender Ärzte, der ärztlichen Fort- und Weiterbildung bzw. der aktuellen medizinischen Forschung zur Verfügung zu stellen und somit nach ihrem Ableben den medizinischen Fortschritt voranzubringen. Mit Ihrem Vermächtnis leisten Sie einen unersetzlichen Beitrag für den Erhalt und Fortschritt der Human- und Zahnmedizin. Sie ermöglichen die praxisnahe Ausbildung im Fach Anatomie für zukünftige Ärztinnen und Ärzte. Sie helfen operativ tätigen Kolleginnen und Kollegen bei der Weiterbildung und Entwicklung neuer Operationstechniken und -methoden.  

Mit Ihrem Vermächtnis, die „Erklärung oder Vermächtnis“ über eine Körperspende, bestimmen Sie zu Lebzeiten, dass der Körper nach dem Tod dem Anatomischen Institut überlassen wird. In dieser Erklärung sind die Modalitäten der späteren Bestattung geregelt, die wir Ihnen im Weiteren erläutern möchten.  

An konservierten Leichen lernen die angehenden Ärzte unter Anleitung unserer Professoren und Assistenten den Aufbau des menschlichen Körpers, die komplizierten Lagebeziehungen der Organe und Körperteile zueinander kennen, die nur unzureichend aus Lehrbüchern und Bildern erfasst werden. Diese theoretische und praktische Ausbildung ist sehr umfangreich und zeitintensiv, so dass zwischen der Überführung und der Beisetzung der Verstorbenen ein langer Zeitraum, in der Regel 1,5 bis 2 Jahre und darüber, liegt. Sie sollten deshalb ihren Willen, ihren Leichnam zu wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung zu stellen, unbedingt mit den Menschen, die Ihnen nahe stehen, abstimmen und detailliert besprechen. Letztlich beeinflusst Ihre Entscheidung auch das Leben Ihrer Hinterbliebenen. Ist ein potentieller Körperspender gleichzeitig Organspender, hat die Organspende selbstverständlich Vorrang vor der Körperspende.

Erklärung und Kosten

Alle volljährigen Menschen können ihre Absicht zur Körperspende erklären. Durch Ihre letztwillige freiwillige Verfügung wird das Institut für Anatomie Rostock Besorger der Bestattung. Wir sind verantwortlich für die Überführung, Einsargung, Einäscherung und Beisetzung der Urne auf der gewählten Ruhestätte des Spenders. Die daraus entstehenden Kosten und Gebühren tragen im Sinne einer Vorsorge die Körperspenderinnen und Körperspender selbst oder nach deren Tod, entsprechend gesetzlicher Regelungen, die Angehörigen. Eine finanzielle Vergütung für die Überlassung Ihres Leichnams („Verkauf“ des Körpers) kann nicht erfolgen und ist an allen anatomischen Instituten ausgeschlossen.

Warum müssen wir eine Gebühr erheben?

Da das Sterbegeld wegen der Gesundheitsreform im Jahr 2004 nicht mehr von den Krankenkassen gezahlt wird, sind wir leider auf Ihre Hilfe im Sinne der Sterbevorsorge angewiesen, die der Körperspender selbst trägt (in Rostock zurzeit 1.000,- €). Von diesem Betrag werden u.a. die Überführung des Verstorbenen, die Einäscherung, die Beisetzung der Urne, die Pflege der Gemeinschaftsurnenanlage und/oder die anonyme Seebestattung finanziert, so dass weitere Kosten nicht anfallen. Alle weiteren Kosten übernimmt das Institut für Anatomie. Familiengrabstätten sind selbst zu finanzieren. Dazu ist eine Grabbescheinigung nötig. 

Überführungskosten vom Sterbeort nach Rostock durch ein von Familienangehörigen privat beauftragtes Beerdigungsinstitut werden nicht übernommen, da der Verstorbene durch ein vom Institut für Anatomie Rostock beauftragtes Bestattungsinstitut überführt werden muss! Wenn Sie auf einer Urlaubsreise außerhalb Deutschlands versterben, entfällt die letztwillige Verfügung, sollten Sie über keine gültige Reisekrankenversicherung verfügen. Ansonsten sind Überführungen aus dem Ausland grundsätzlich nicht möglich. Wenn der Tod außerhalb des Einzugsgebietes der Anatomie Rostock in Deutschland eintritt, gilt die letztwillige Verfügung für ein Anatomisches Institut in der Nähe des Sterbeortes.

Die letztwillige Verfügung erlischt bei unnatürlichem Tod (Suizid oder Unfall). Der eingezahlte Betrag wird bei Vorlage des Erbscheines an die Angehörigen oder genannte Bekannte rückerstattet.

Das Formular „Vermächtnis“ kann schriftlich oder telefonisch, nach vorheriger persönlicher Kontaktaufnahme mit unserem Institut, angefordert werden.

Beauftragte für das Vermächtniswesen und Ansprechpartner in Rostock ist Frau Madlen Schneid (Tel.: 0381 494 8401). Nachdem Sie die schriftliche Erklärung unterzeichnet uns übergeben haben, sowie die Sterbevorsorge in Höhe von zurzeit 1.000,- € eingezahlt wurde, erhalten Sie einen Spenderausweis, der Sie als Körperspender identifiziert und auf dem die wichtigsten Rufnummern vermerkt sind. Diesen sollten Sie stets bei sich tragen. Die im Institut für Anatomie vorzunehmenden wissenschaftlichen Untersuchungen erstrecken sich nur auf den normalen-gesunden Bau des menschlichen Körpers, nicht aber auf Erkrankungen oder Todesursachen! Dazu können seitens des Instituts keine Angaben an Hinterbliebene weitergegeben werden.

Wir bitten die Körperspender, Adressänderungen und Änderungen bzgl. der Kontaktmöglichkeiten (z.B. Telefonummer, E-Mail, Anschrift) uns umgehend mitzuteilen.  

Sie können jederzeit, ohne Angaben von Gründen von Ihrer Absicht zur Körperspende zurücktreten. Hierzu genügt eine formlose schriftliche Mitteilung an die Universitätsmedizin Rostock, Institut für Anatomie. Die entrichtete Aufwandsentschädigung/Eigenanteil wird dann an Sie überwiesen.

Beantragung der Sterbedokumente

Die Beantragung der Sterbedokumente liegt in der Verantwortung der Hinterbliebenen. Für die Beisetzung bitten wir um die Übergabe einer Sterbeurkunde (auch Kopie) vom zuständigen Standesamt am Sterbeort sowie der Todesbescheinigung - nicht vertraulicher Teil. Selbstverständlich können Sie privat auch unser Bestattungsinstitut beauftragen.

Sind keine Familienangehörigen vorhanden oder vor Ort, können Sie auch Kopien ihrer persönlichen Dokumente bei uns hinterlegen.